EU-Agrarreform
Am 28. Januar hat die Bundesregierung das so genannte "Agrarwende-Gesetz" verabschiedet. Damit hat Deutschland als erstes Land in der EU die im vergangenen Jahr getroffenen Beschlüsse der EU Kommission in Gesetzesform gegossen. Genaue Informationen von Seiten der EU finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Vor allem die Grünlandbauern und die Milchviehhalter hat es schwer getroffen worden. So besteht für alle Flächen, die bis zum 15.05.2003 als Dauergrünland genutzt wurde, Umbruchverbot. Ausnahmen können demnach nur genehmigt werden,
- wenn auf der Fläche ein "höherwertiges" Biotop angesiedelt wird
- wenn die Fläche für Baumaßnahmen im Betrieb benötigt wird oder
- wenn es produktionstechnische Gründe gibt, wobei dann allerdings als Ausgleich Ackerland im gleichen Umfang zu Dauergrünland umgewandelt werden muss.
Als Dauergrünland gelten alle Flächen, auf denen fünf Jahre oder länger vor dem Stichtag (15.05.2003) Gras angebaut wurde. Ungeklärt ist dabei die Frage der Prämienzahlung, wenn Grünland im Zwischenzeitraum umgebrochen wurde.
Die höheren Ackerprämien kann man sich auch durch nachträglichen Grünlandumbruch in jedem Fall nicht mehr sichern. Im Gegenteil muss man dann sogar mit Kürzung sämtlicher Prämien rechnen, die bis zu 20 % der Gesamtprämien umfassen können.
















