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Kulturschaffende in der Wesermarsch: Thümler informiert über weitere Landeshilfen
Mit zahlreichen aktuellen Förder- und Unterstützungsmaßnahmen steht das Land den Kulturschaffenden auch in der Wesermarsch bei. Das unterstreicht der CDU-Landtagsabgeordnete Björn Thümler, Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kultur. Der Christdemokrat bietet den Betroffenen in der Wesermarsch an: "Gerne informiere ich Sie über Details und stelle Kontakte her. Rufen oder schreiben Sie mich einfach an!"
Nicht zuletzt Solo-Selbstständige würden in den jüngsten Programmen berücksichtigt, so Thümler. Zum Beispiel fördert es das "Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen", wenn Einrichtungen mit regelmäßigem Kultur- oder Bildungsangebot Solo-Selbstständige für einzelne Veranstaltungen engagieren. Die Einrichtungen können bis zu drei Anträge mit einer Antragssumme zwischen 1.500 und 30.000 Euro stellen - und das bei einer Förderquote von bis zu 100 Prozent. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021; die Aktivitäten müssen bis Ende 2021 stattgefunden haben.
Sind Solo-Selbstständige mindestens vier Monate bei einer Einrichtung der kulturellen Bildung oder Erwachsenenbildung vertraglich gebunden, kann die Institution eine Förderung beantragen. Die Förderquote beträgt 60 Prozent. Für Solo-Selbstständige im nichtöffentlichen Bereich wurde ein weiteres Programm des Landes aufgelegt.
In Planung sind sechsmonatige Stipendien für freiberufliche Künsterinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst und Literatur.
Ferner kofinanziert das Land diverse Corona-Bundesprogramme.
Foto: Pixabay/Alford