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Denkmal-Wettbewerb für Privatleute: Thümler und Grotelüschen rufen auf
Chance für Privatleute, die Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude sind: Sie können Preisgelder bekommen, wenn sie beim Erhalt ihrer Denkmale Vorbildliches geleistet haben - falls dabei mit Handwerksbetrieben zusammengearbeitet wurde. Aber auch die ausführenden Unternehmen werden mit einer imageträchtigen Urkunde belohnt.
Der Landtagsabgeordnete Björn Thümler und die Bundestagsabgeordnete Astrid Grotelüschen (beide CDU) rufen gemeinsam zur Teilnahme am Wettbewerb für den "Bundespreis für Handwerk in der Denkmalpflege 2020" auf. Der macht diese Anerkennung sowohl für Eigentümer als auch für Handwerker möglich. Bewerbungsschluss ist am 4. Mai 2020. Für Niedersachsen und Sachsen wurde der Wettbewerb vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) ausgeschrieben. Die Eigentümer erhalten pro Bundesland Preisgelder in Höhe von insgesamt 15.000 Euro. Neben den privaten Bauherren und den Handwerksbetrieben können sich Architekten und Denkmalpfleger bewerben. Darüber hinaus dürfen alle Bürgerinnen und Bürger mögliche Preisträger vorschlagen.
Astrid Grotelüschen meint: "Der Wettbewerb trägt dazu bei, dass eine hohe Qualität bei Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmalen auch in Privatbesitz noch ernster genommen wird. Unser Handwerk ist leistungsstark und kreativ. Es stellt sich solchen besonderen Herausforderungen gerne." Und Björn Thümler, Niedersachsens Minister für Wissenschaft und Kutur, ergänzt: "Denkmale zu schützen und zu bewahren - das bedeutet, Respekt vor Geschichte, Geschichte und Zeitgeist aus den Jahrhunderten zu zeigen."
Weitere Informationen zu dem Wettbewerb gibt es im Internet unter: www.denkmalschutz.de
Foto: Pixabay/Cocoparisenne